eadline 1.9.2012 – Handeln und Kontaktdaten sichern!
Verwendung von Alt-Adressen - Ende der Übergangsfrist der BDSG Novelle 2009
Der Gesetzgeber hat 2009 aufgrund verschiedener Datenskandale die Bedingungen der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und der Adressenweitergabe verschärft. Allerdings räumte er drei Jahre (!) Übergangsfrist ein.
Frei nach dem Motto „also weiter so“ ist dies oft vergessen worden oder erst gar nicht bekannt.
Was sich ändert und was nun gilt - das ist Inhalt dieses Webinars!
Jetzt kommt der Ablauf der Übergangsfrist "so plötzlich wie Weihnachten!"
Alle Firmen – nicht erst ab 9 Mitarbeitern! - müssen dann auch für alte Kundenkontakte die Herkunft und die jeweiligen Opt-Ins nachweisen können. Ansonsten müssen die Daten gelöscht werden und es drohen Bußgelder und Abmahnungen. Für viele ist da noch Einiges zu tun - und manchmal nicht nur für die Alt-Daten ...
Was für wen zu tun ist - das ist Inhalt dieses Webinars!
Opt-Out, Opt-In, Soft-Opt-In und angenommenes Opt-In - wer soll das noch verstehen?
Seit der Datenschutz-Novelle dürfen Adress-Daten generell nur noch mit aktiver Einwilligung (Opt-In statt bisher Opt-Out) zur Werbung oder zum Adresshandel genutzt werden. Aber es gibt Ausnahmen ...
Welche Ausnahmen möglicherweise für Sie gelten - das ist Inhalt dieses Webinars.
Was muss sonst noch drin sein in einer Werbe-eMail?
Die Werbebotschaft - klar. Aber darf ich die maskieren? Als Empfehlung eines Freundes ausgeben? Was schreibe ich in das Betreff-Feld? Was sonst noch?
Was die Pflicht-Bestandteile einer Werbe-eMail sind - das ist Inhalt des Webinars.
Was ist nun zu tun - und wie?
Um Abmahnungen und/oder Strafen zu vermeiden, das Unternehmens-Image zu schützen und Vertrauen aufzubauen, sollten Sie alles tun, um Ihre Datenbestände Datenschutz-konform zu halten oder zu machen. Gelingt das nicht, so könnte ein Werbe-Mailing ab dem 1.9.2012 nicht nur teuer werden, sondern auch behördliche Ermittlungen nach sich ziehen.
Was Sie JETZT tun sollten - das ist Inhalt dieses Webinars.
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Ihr Referent
Ralf Becker ist Dipl. Kaufmann und IHK-zertifizierter Datenschutz-beauftragter. Er berät mittelständische Unternehmen und deutsche Repräsentanzen internationaler Konzerne als externer Datenschutzbeauftragter in Fragen des Datenschutzes und der Compliance, dabei in jüngster Zeit auch verstärkt im Bereich
"Social Media und Datenschutz".
In seiner beruflichen Karriere war er Strategieberater im Investitionsbereich sowie in leitender Linienfunktion im Produktmanagement/ Marketing eines großen Internet-Unternehmens tätig.
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