Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter.
Mit der Anmeldung bei der amiando GmbH ("amiando") akzeptieren Sie (als Veranstalter, Organisator oder Vermittler einer Veranstaltung) ("Veranstalter") die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von amiando durch Veranstalter ("AGB"). amiando stellt unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Subdomains und Aliases dieser Domains ("amiando-Websites") ein internetbasiertes System und Dienste von amiando Dritten zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und amiando, unabhängig davon, auf welcher der amiando-Websites sich der Veranstalter registriert oder einloggt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an juristische oder natürliche und volljährige Personen.
1. Gegenstand
1.1. amiando bietet Veranstaltern eine internetbasierte Lösung, um Veranstaltungen, Events. Meetings, Partys, Feiern, Konferenzen, Treffen, virtuelle Veranstaltungen und ähnliches („Veranstaltungen“) zu organisieren und zu bewerben, Teilnehmer für Veranstaltungen zu registrieren, über die amiando-Websites Eintrittskarten und Merchandising-Artikel (z.B. T-Shirts, Tassen, Bücher, etc.) („Tickets“) für eine Veranstaltung an Käufer („Teilnehmer“) zu verkaufen und über amiando abrechnen zu lassen. Im Einzelnen erbringt amiando für den Veranstalter folgende Leistungen (jeweils „amiando-Service“):
- Bereitstellung einer internetbasierten Software auf den amiando-Websites zur Organisation und Vermarktung von Veranstaltungen und zur Vermittlung von Tickets an Teilnehmer und Registrierung von Teilnehmern. Der Veranstalter hat mithilfe der amiando-Websites die Möglichkeit eine eigene Website für seine Veranstaltung zu erstellen („Event-Website“) und auf dieser Tickets online zum Verkauf anzubieten. Teilnehmer können die gewünschten Tickets direkt auf der Event-Website auswählen und kaufen.
- Betrieb einer Hotline für Veranstalter zu allen Fragen der Nutzung der amiando-Websites durch den Veranstalter, werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der jeweils aktuellen Nummer der amiando Support-Hotline
- Erstellung von Zwischen- und Endabrechnungen über die Menge und Höhe der Ticketumsätze und sonstiger Umsätze.
- Versand von Tickets in Abhängigkeit von der vom Veranstalter festgelegten Ticket- und Versandarten.
- Abrechnung der Veranstaltungen und Einzug der mit dem Verkauf der Tickets und Merchandising-Artikeln jeweils erzielten Erlöse inkl. aller den Teilnehmern von dem Veranstalter in Rechnung gestellten Zusatzgebühren
- Soweit erforderlich, die Rückabwicklung von Ticketkäufen.
1.2. Die vertragliche Bindung in Bezug auf die Veranstaltung und dem Verkauf der Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. amiando handelt insoweit ausschließlich als gewerblicher Vertreter und somit als Vermittler, der im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters handelt. Es ist Pflicht des Veranstalters, Teilnehmer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren.
1.3. Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt amiando hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und für die Rechnung des Veranstalters der Öffentlichkeit die Tickets für die Veranstaltung, die der Veranstalter über die amiando-Websites organisiert, plant oder in sonstiger Weise darbietet, den Kauf von Tickets zu dieser Veranstaltung über die amiando-Websites zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern bzw. deren jeweiligen Kreditinstituten abzuwickeln und die Tickets an die Teilnehmer zu versenden.
1.4. Der Veranstalter kann wählen, ob die Tickets den Teilnehmern zugesandt, am Veranstaltungsort hinterlegt und/oder elektronisch ausgestellt oder ob Teilnehmern entsprechende Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Sofern Tickets am Veranstaltungsort hinterlegt werden, kann der Veranstalter darüber hinaus wählen, ob die Tickets am Veranstaltungsort beim Veranstalter bezahlt und/oder über amiando abgerechnet werden.
2. Ticketpreise und Entgelte
2.1. Der Veranstalter bestimmt den Grundpreis für die Tickets nach freiem Ermessen. Der Grundpreis steht dem Veranstalter zu, sofern die Entgelte in Ziffer 2.2 bis 2.5 an den Teilnehmer weiterberechnet und auf den Grundpreis aufgeschlagen werden. Der Veranstalter kann bei der Preisgestaltung für die Tickets festlegen, ob diese Entgelte auf den Grundpreis aufgeschlagen werden. Die Weiterberechnung bezieht sich nur auf die Darstellung des Ticketpreises; die Entgelte werden immer gegenüber dem Veranstalter berechnet.
2.2. amiando erhält zusätzlich von dem Veranstalter für die Abrechnung der Zahlungen für Tickets nach Ziffer 4 sowie für die Nutzung der amiando-Websites durch den Veranstalter ein Entgelt („Ticketing-Gebühr“) nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Ticketing-Gebühr ist auch zu zahlen, wenn die Tickets am Veranstaltungsort hinterlegt und bezahlt werden.
2.3. amiando erhält von dem Veranstalter für jedes Ticket, das über die amiando-Websites an Teilnehmer vermittelt wird, ein Entgelt („Vermittlungsgebühr“) nach der jeweils gültigen und auf den amiando-Websites veröffentlichten Entgeltliste („Preisliste“).
2.4. Soweit ein postalischer Versand der Tickets vom Teilnehmer gewählt wurde, erhält amiando von dem Veranstalter für den Versand von Tickets auf dem Postweg ein Entgelt („Versandgebühr“). Die Höhe der Versandgebühr wird von amiando abhängig von dem jeweiligen Versandweg bestimmt und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
2.5. Bei der Rückabwicklung von vermittelten Ticketkäufen erhält amiando vom Veranstalter ein Entgelt nach der jeweils gültigen Preisliste.
2.6. Gelangt eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht amiando zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so wird für jedes bereits über amiando verkaufte Ticket das an amiando zu entrichtende Entgelt nach Ziffern 2.2., 2.3. oder ggf. 2.4. fällig.
2.7. Die Punkte 2.1. bis 2.6. gelten analog auch für den Verkauf und den Versand von Merchandising-Artikeln. Entgelte für zusätzliche durch amiando erbrachte Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder sind bei Benutzung des jeweiligen Services auf den amiando Websites ausgewiesen. Soweit nicht anders angegeben, werden die zuvor genannten Entgelte zuzüglich der jeweils derzeit gültigen Umsatzsteuer berechnet.
3. Änderungen der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung, für die Tickets noch über amiando vertrieben werden bzw. wurden oder schon verkauft sind, abgesagt oder hinsichtlich Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder im Hinblick auf andere wesentliche Faktoren geändert, teilt der Veranstalter unverzüglich nach Kenntniserlangung amiando die entsprechende Veranstaltungsänderung schriftlich mit.
4. Abrechnung
4.1. Der Veranstalter kann auswählen, welche von amiando angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (beispielsweise Kreditkarte, Lastschriftverfahren, Vorauskasse, Rechnung, PayPal) den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Erlöse durch amiando einzuziehen. Entsprechend dieser Auswahl des Veranstalters übernimmt amiando den Einzug der Zahlungen der Teilnehmer für die Tickets und verwaltet das insoweit eingezogene Geld auf einem separaten Konto. Der Veranstalter räumt amiando insoweit eine entsprechende Vollmacht ein.
4.2. amiando überweist das gemäß Ziffer 4.1. eingezogene Geld unter Abzug des an amiando nach Ziffer 2. zu zahlenden Entgelts spätestens 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung. Die Überweisung der weiterzuleitenden Beträge erfolgt auf die Bankverbindung, die im Nutzerkonto des Veranstalters im System der amiando-Websites hinterlegt ist. Nach Überweisung der Beträge auf diese Bankverbindung ist der Vertrag von Seiten amiando erfüllt. amiando behält sich das Recht vor bei wiederkehrenden Veranstaltungen auch vor dem Stattfinden der Veranstaltung Gelder auszuzahlen.
4.3. Dem Veranstalter ist bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (z.B. Lastschrift oder Kreditkarte) das Risiko einer Rückbuchung durch den Teilnehmer besteht und dass allein der Veranstalter dieses Risiko zu tragen hat. Rückbuchungen, die nach bereits erfolgter Auszahlung gemäß Ziffer 4.2. an den Veranstalter erfolgen, werden dem Veranstalter zuzüglich einer Rückbuchungsgebühr gemäß jeweils gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.
4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, Einwendungen gegen die von amiando gestellten Abrechnungen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abrechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt.
5. Rückabwicklung
5.1. Wird die Veranstaltung abgesagt oder wird bzw. werden Tickets aufgrund einer sonstigen Veranstaltungsänderung vom Teilnehmer berechtigterweise zurückgegeben, beauftragt der Veranstalter amiando die für diese Veranstaltung von dem Teilnehmer für den Erwerb seiner bzw. seines Tickets bereits gezahlten Gelder inklusive aller Gebühren im Sinne der Ziffer 2.1. an den Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen. Der Veranstalter bevollmächtigt amiando insoweit, die von Teilnehmern jeweils erhaltenden Gelder für die Tickets an diese im Namen und auf Rechnung des Veranstalters wieder zurückzuzahlen.
5.2. Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.1. hat der Veranstalter eine zusätzliche Stornogebühr pro Ticket gemäß der jeweils gültigen Preisliste an amiando zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Veranstalter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung. amiando ist zu Zwischenabrechnungen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige innerhalb eines Jahres seit dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung von Teilnehmern nicht angeforderte Erstattungsbeträge zahlt amiando an den Veranstalter aus.
5.3. amiando verpflichtet sich, namens und im Auftrag des Veranstalters die Rückabwicklung bei Widerruf eines Ticketkaufes für die über die amiando-Websites getätigten Ticketkäufe durchzuführen, wenn
- (i) amiando dazu gesetzlich verpflichtet ist; oder
- (ii) die Rückbuchungsquote von Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist, in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%; oder
- (iii) der Veranstalter dies wünscht oder gestattet.
Der Veranstalter bevollmächtigt amiando insoweit, die von Teilnehmern jeweils erhaltenden Gelder für die Tickets an diese im Namen und auf Rechnung des Veranstalters wieder zurückzuzahlen.
Für die Abwicklung der Rückerstattung gemäß Ziffer 5.3. hat der Veranstalter ein zusätzliches Stornoentgelt pro Ticket gemäß der jeweils gültigen Entgeltliste an amiando zu zahlen. Nach der erfolgten Abwicklung erhält der Veranstalter eine Abrechnung über die zu zahlenden Gebühren, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem ursprünglich festgelegten Termin der Veranstaltung.
5.4. Sollte der Veranstalter im Fall von Punkt 5.1. und 5.3. die Gelder für die Tickets bereits von amiando erhalten haben, verpflichtet sich der Veranstalter die für die Rückabwicklung notwendigen Gelder an amiando zurückzuerstatten. Falls der Veranstalter die von amiando bereits ausgezahlten Gelder nicht an amiando zurückerstattet, ist amiando lediglich verpflichtet die Gelder anteilig an die Teilnehmer zu erstatten, die noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt worden sind oder die durch den Veranstalter an amiando zurückerstattet wurden.
6. Betrugs- / Missbrauchsschutz
6.1. Die amiando-Websites verfügen über ein umfangreiches Sicherheitssystem, dass Veranstalter insbesondere bei Ticketkäufen mittels Kreditkarten vor Rückbuchungen ihrer Erlöse schützt. Aufgrund des Betrugsschutzsystems ist es möglich, dass Zahlungen in Ausnahmefällen durch dritte Zahlungsanbieter/Banken oder durch die Bank des Teilnehmers nicht akzeptiert werden.
6.2. Besteht der Verdacht, dass die amiando-Websites durch den Veranstalter missbräuchlich genutzt werden, behält sich amiando das Recht vor, die Ticketverkaufsfunktion über die amiando-Websites zu deaktivieren und den Ticketverkauf zu unterbinden. Ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn
- (i) im Vorfeld der Veranstaltung bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht so wie gegenüber den Teilnehmern verlautbart stattfinden soll; oder
- (ii) gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen; oder
- (iii) die Rückbuchungsquote für diese Veranstaltung überdurchschnittlich hoch ist in jedem Fall ab einer Rückbuchungsquote von 2%; oder
- (iv) Informationen nach insbesondere Ziffer 8 vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist, Tickets für die jeweilige Veranstaltung zum Verkauf anzubieten.
Kann der Verdacht nach 30 Tagen nicht ausgeräumt werden, behält sich amiando das Recht vor, eine Rückabwicklung gemäß Ziffer 5. vorzunehmen und den Teilnehmern die Gelder für die jeweiligen Tickets zurückzuzahlen.
7. Haftung von amiando / Gewährleistung / Haftungsfreistellung durch den Veranstalter
7.1. amiando haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von amiando, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von amiando beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von amiando garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
7.2. amiando haftet unbeschränkt für Schäden, die durch amiando oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet amiando außer in den Fällen der Ziffer 7.1. und der Ziffer 7.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen amiando beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1., 7.2. oder 7.4.
7.6. Die Verjährungsfrist für sonstige Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
7.7. Der Veranstalter stellt amiando von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Veranstalter oder sonstige Dritte gegen amiando wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter auf die amiando-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Der Veranstalter stellt amiando ferner von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Veranstalter oder sonstige Dritte gegen amiando wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der amiando-Websites durch den Veranstalter geltend machen. Der Veranstalter übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von amiando bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Veranstalters gelten nicht, soweit der Veranstalter die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
7.8. Werden durch die Inhalte des Veranstalters Rechte Dritter verletzt, wird der Veranstalter amiando nach Wahl von amiando auf eigene Kosten des Veranstalters das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste der amiando-Websites durch den Veranstalter Rechte Dritter verletzt, wird der Veranstalter die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch amiando sofort einstellen.
8. Zusicherung des Veranstalters
8.1. Der Veranstalter sichert zu, dass alle von ihm bei amiando angegebenen Daten wahr sind. Der Veranstalter sichert zudem zu, dass er im Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, wenn es sich bei ihm um eine natürliche Person handelt. Für den Fall, dass es sich um eine juristische Person handelt, sichert der Veranstalter zu, die entsprechende Vollmacht zu besitzen, um im Namen der juristischen Person handeln zu dürfen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die in dieser Ziffer getätigten Zusicherungen gegenüber amiando auf Anfrage nachzuweisen.
8.2. Bei der Anmeldung wählt der Veranstalter ein Passwort. Er ist verpflichtet sein Passwort geheim zu halten. Jeder Veranstalter darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen.
8.3. Der Veranstalter sichert amiando zu, dass (i) keine Vereinbarung oder sonstige Absprache zwischen dem Veranstalter und einem Veranstaltungsort, oder dem Träger oder Betreiber eines Veranstaltungsortes, oder einem Dritten besteht, welche den Veranstalter daran hindert oder ihn darin beschränkt, die amiando-Services nach Maßgabe dieser AGB zu beziehen, (ii) der Veranstalter zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, amiando nach Maßgabe dieser AGB mit der Vermittlung und dem Verkauf von Tickets zu beauftragen, (iii) der Veranstalter das Recht hat, die auf den amiando-Websites angebotene Veranstaltung durchzuführen oder zu vermarkten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die in dieser Ziffer getätigten Zusicherungen gegenüber amiando auf Anfrage nachzuweisen.
9. Pflichten des Veranstalters
9.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, amiando unverzüglich über eine Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften Funktion der amiando-Websites zu informieren.
9.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der amiando-Services nicht gegen deutsche Gesetze zu verstoßen oder Rechte Dritter zu verletzen. Der Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten sowie das geistige Eigentum Dritter zu beachten. Wenn ein Dritter gegen amiando und/oder Angestellte von amiando Ansprüche im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Nutzung der amiando-Services durch den Veranstalter, für die Anbieter nicht verantwortlich ist, oder wegen eines sonstigen vertrags- oder rechtswidrigen Verhaltens des Veranstalters geltend macht, ist der Veranstalter verpflichtet, amiando und/oder den Angestellten von amiando von jeglicher Haftung freizustellen und ihnen auch die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
9.3. Der Veranstalter wird amiando unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. Firmierung, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform oder seiner Bankverbindung mitteilen. Die Anzeige hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
9.4. Dem Veranstalter ist es nicht erlaubt, die amiando-Services für rechtswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen zu nutzen. Unter sittenwidrig werden u.a. rechtsradikale, extremistische, pornografische oder gewalttätige Veranstaltungen verstanden.
10. Laufzeit
Darüber hinaus kann amiando diesen Vertrag über die Erbringung von amiando-Services aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
- (i) der Veranstalter gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere Ziffern 8 oder 9, verstoßen hat, oder
- (ii) über das Vermögen des Veranstalters Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, das Insolvenzverfahren durch ein zuständiges Gericht eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
- (iii) Umstände vorliegen, aufgrund derer amiando vernünftigerweise darauf schließen kann, dass der Veranstalter mangels liquider Mittel seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber amiando oder Dritten nicht mehr nachkommen kann, und der Veranstalter innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch amiando zu amiandos vernünftiger Überzeugung das Gegenteil nachweist.
- (iv) der Veranstalter keine Veranstaltung im Sinne von Ziffer 1.1. anbietet.
11. Werbung durch Vertriebspartner
Sollte der Veranstalter durch einen Dritten geworben worden sein, bezweckt der zwischen amiando und dem Veranstalter geschlossene Vertrag auch eine variable Vergütung des Dritten und damit eine Weitergabe veranstaltungsrelevanter (aber nicht teilnehmerbezogener) Daten an den Dritten zum Zweck der Provisionsabrechnung.
12. Schlussbestimmungen
12.1. amiando behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Veranstalter nicht zumutbar ist. amiando wird den Veranstalter über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Veranstalter genehmigt. amiando wird den Veranstalter in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
12.2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
12.3. Aufrechnungen durch den Veranstalter sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Veranstalter unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Veranstalters.
12.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Veranstalter alle Erklärungen an amiando per E-Mail mit dem von jeder der amiando-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an amiando übermitteln. amiando kann Erklärungen gegenüber dem Veranstalter an die E-Mail-Adresse übermitteln, die der Veranstalter als aktuelle E-Mail-Adresse in seinem Nutzerkonto angegeben hat.
12.5. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
12.6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
12.7. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Stand: August 2010
